Aufenthaltsgenehmigung und DNI

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Eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine DNI (“Documento Nacional de Identidad”) benötigt man, wenn man langfristig in Argentinien wohnhaft sein möchte. Um einen Job in “blanco” zu finden ist die Genehmigung zwingend notwendig. Für einen kürzeren Zeitraum ist eine Aufenthaltsgenehmigung nicht unbedingt notwendig (Visum & Einreise).

Übersicht

  • Polizeiliches Führungszeugnis mit !Apostille! unbedingt vor der Reise (ca. 1 Monat) beantragen
  • Wenn die Aufenthaltsgenehmigung nicht zwingend benötigt wird, sollte man sich die Kosten & den Aufwand sparen
  • Nach 2 Jahren lässt sich die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen

Befristete & unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

In den meisten Fällen kann man zunächst nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (“Residencia Temporaria”) beantragen. Diese Genehmigung ist für ein Jahr gültig und muss danach verlängert werden. Nach der Verlängerung ist es dann möglich die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (“Residencia Permanente”) zu beantragen. Die Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung beträgt je nach Wechselkurs zwischen 50-80€.

Antragstellung der Aufenthaltsgenehmigung und DNI

Je nach persönlicher Situation ist eine andere Form der Antragstellung möglich:

  • Gastarbeiter
  • Student
  • Rentner
  • Pensionär
  • Investor
  • Wissenschaftler
  • Akademiker
  • Sportler oder Künstler
  • Religiöser
  • Asylbewerber/Flüchtling
  • Patient in medizinischer Behandlung

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde. Dazu muss hier online ein Termin gebucht werden.

Details zur Antragstellung der Aufenthaltsgenehmigung/DNI in Argentinien

Zunächst werden die Dokumente aufgeführt, die bei jeder Form der Antragstellung benötigt werden.

Allgemeine Dokumentation

  • Polizeiliches Führungszeugnis !mit Apostille!
    • Erfahrungsgemäß der kritischste Punkt des Antragsverfahrens, da oftmals übersehen wird, dass das Führungszeugnis apostillierte sein muss
    • In Deutschland im Bürgerbüro müsst ihr explizit eine Apostille des Führungszeugnis fordern (Dauer ca. 1 Monat)
    • Aus Argentinien ist der Prozess extrem aufwendig, da die Botschaft kein apostilliertes Führungszeugnis ausstellt (Dauer ca. 1-3 Monate)
  • Übersetzung des Führungszeugnis durch einen anerkannten Übersetzer
  • Nachweis des Aufenthaltsorts “Certificado de Domicilio” oder eine Rechnung (Gas/Wasser/Strom) mit eurem Namen
    • Das “Certificado de Domicilio” kann bei der für euren Distrikt zuständigen Polizeidienststelle beantragt werden. Dort müsst ihr euren Reisepass vorzeigen und eure Adresse nennen.
    • In den nächsten Tagen kommt ein Polizist zu eurer Wohnung und überprüft, ob ihr tatsächlich dort wohnt und gibt euch oder der Person, die euren Aufenthalt bestätigt, euer Zertifikat.
  • Polizeiliches Führungszeugnis “Certificado de antecedentes penales argentinos” (Die Antragstellung bzw. der Hintergrundcheck ist im neuen System RADEX integriert)
  • Passfoto 4x4cm (weißer Hintergrund, Gesicht unbedeckt) – die Auflagen sind nicht so streng wie beim biometrischen Passfoto und es darf gelächelt werden
  • Eidesstattliche Erklärung (wird vor Ort ausgefüllt)
  • Gültiger Reisepass (mit Stempel der Einreise)
  • Quittung der Gebühr

Zusätzliche Dokumentation

Diese Dokumente sind je nach Form der Antragstellung notwendig.

Gastarbeiter

Von eurem Arbeitgeber braucht ihr einen Arbeitsvertrag bzw. einen
Vorvertrag, den ihr bei der Einwanderungsbehörde vorzeigen müsst. Dieser muss folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten beider Seiten
  • Kurzbeschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Gehalt
  • CUIT des Arbeitgebers

Zusätzlich muss der Arbeitgeber bei der AFIP (Finanzbehörde) und im Register der Einwanderungsbehörde eingetragen sein. Der Nachweis ist selbstverständlich nicht von euch gefordert.

Student

Als (Austausch-) Student muss die Immatrikulationsbescheinigung der argentinischen Institution vorgezeigt werden.

Bei einem Auslandsstudium über 6 Monaten muss neben den polizeilichen Führungszeugnis auch das Abiturzeugnis apostilliert und übersetzt werden.

Bei einem Auslandsstudium unter 6 Monaten muss das polizeiliche Führungszeugnis nicht vorgezeigt werden.

Minderjährige müssen beim Termin in der Einwanderungsbehörde von einem Elternteil begleitet werden.

Tipp: Wenn ihr die Kurse nicht unbedingt anerkannt haben braucht, könnt ihr besser mit dem Ausreisetrick in Argentinien bleiben.

Rentner

Ihr benötigt den Nachweis über die Finanzquellen und den Eingang ins Land über autorisierte Intermediäre. Das heißt ihr müsst nachweisen, dass eure Rente auf ein argentinisches Bankkonto überwiesen wird. Dabei muss die Rente mindestens 600€ betragen.

Pensionär

Ihr benötigt einen Nachweis von einer staatlichen oder privaten Institution, dass ihr eine regelmäßige und permanente Pension erhaltet. Daneben müssen die Dauer und Höhe der Pension angegeben werden.

Investor

Das Investitionsprojekt muss bei der Einwanderungsbehörde vorgestellt werden und min. 300 000€ betragen (Betrag kann bedingt durch den Wechselkurs stark abweichen). Die Legalität der Finanzquellen und der Finanzfluss ins Land über autorisierte Intermediäre ist nachzuweisen.

Weiterhin muss das Investitionsprojekt durch das Ministerium für Tourismus und Industrie genehmigt werden.

Wissenschaftler, Akademiker, Sportler oder Künstler

Falls diese Situation auf euch zutrifft, müsst ihr einen Vertrag der Organisation vorlegen, die eure Fähigkeiten in Anspruch nimmt.

Zusätzlich muss die Organisation im Register der Einwanderungsbehörde eingetragen sein.

Die genauen Bestimmungen sind hier nachzulesen.

Religiöser

Als Religiöser müsst ihr ein Präsentationsschreiben und ein Zertifikat des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und Kult vorzeigen. Weiterhin sind der Aufenthaltsort, der Ort der Glaubensausübung sowie die Aufgaben anzugeben.

Asylbewerber/Flüchtling

Um eine Aufenthaltsgenehmigung als Asylbewerber/Flüchtling zu erhalten, ist ein Nachweis der Nationalen Kommission für Flüchtlinge (CO.NA.RE) vorzulegen.

Asylbewerber/Flüchtlinge sind von der Gebühr der Einwanderungsbehörde befreit.

Patient in medizinischer Behandlung

Bei der Behandlung in einer öffentlichen Institution muss die Behandlung durch den Direktor der Einrichtung nachgewiesen werden.

Bei der Behandlung in einer privaten Institution muss die Behandlung durch den behandelnden Arzt nachgewiesen werden.

Nach der Antragstellung

Nachdem ihr bei der Einwanderungsbehörde den Antrag gestellt habt, dauert es ca. 1 Monat bis euch DNI zugeschickt wird. Ihr bekommt aber direkt bei der Behörde ein Papier, das als vorläufige DNI Gültigkeit besitzt. Falls ihr nach einem Monat die DNI noch nicht erhalten habt solltet ihr erneut bei der Behörde anrufen. Oft passiert es, dass die DNI nicht abgeschickt wird, sondern einfach bei dem nächstgelegenen Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Fazit: Durch die neue Plattform RADEX ist der Prozess der Antragstellung deutlich vereinfacht worden, jedoch ist das Verfahren trotzdem noch ziemlich aufwendig. Falls man nicht unbedingt eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, kann ihr euch getrost die Kosten und Mühen sparen. Falls man zwingend eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt sollte man unbedingt noch vor der Reise das apostillierte Führungszeugnis beantragen und mitführen.

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