Visum und Einreise

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Für eine Reise nach Argentinien ist kein extra Visum notwendig. Man braucht lediglich einen gültigen Reisepass und darf sich 90 Tage als Tourist im Land aufhalten. Weitere Informationen gibt es natürlich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Übersicht

  • mit einem gültigen Reisepass dürft ihr euch 90 Tage ohne extra Visum in Argentinien aufhalten
  • wenn ihr euch länger als 90 Tage in Argentinien aufhalten möchtet, nutzt den “Ausreisetrick” weiter unten beschrieben
  • ihr braucht kein Rückreiseticket oder Weiterflug, um einzureisen
  • überprüft vor Reisebeginn das Ablaufdatum eures Passes

Ein weit verbreitetes Gerücht ist, dass man ohne Rückflugticket am Flughafen in Argentinien abgewiesen wird. Zu Beginn meiner Reise habe ich am Flughafen sogar eine entsprechende Situation erlebt. Vor mir in der Schlange Stand eine jüngere Frau, offensichtlich ohne Rückflugticket. Die Angestellte der Fluggesellschaft hat diese Frau regelrecht bedrängt eine Rück- oder Weiterflug zu buchen, sonst würde ihr in Argentinien die Einreise verweigert. Letztendlich hat sie am Schalter einen überteuerten Weiterflug nach Lima gebucht…

Lasst euch nicht bequatschen, weder ein Rückflugticket noch ein Weiterflug sind notwendig! Die Beamten der Einreisebehörde fragen lediglich nach der Art des Aufenthalts und nach einer Adresse. Das kann irgendeine Adresse sein und muss nicht notwendigerweise ein Hotel sein.

Aufenthalte über 90 Tage (ohne Visum)

Falls man sich länger im Land aufhalten möchte, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum zu beantragen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

  1. Man bleibt einfach so lange wie man möchte und nimmt bei der Ausreise eine Strafe zwischen 100-300 US-Dollar in Kauf.
  2. Man macht eine Reise ins Ausland und erhält bei der Wiederkehr wieder 90 Tage Zeit. Es bietet sich daher an nach Uruguay zu reisen. Die Fähren von Buenos Aires nach Colonia kosten lediglich 40 US-Dollar (Normalpreis) und man in 2h dort ist. Theoretisch kann man am gleichen Tag zurückkehren und bekommt wieder 90 Tage Zeit. Diesen Trick kann man quasi beliebig oft anwenden.

Fazit: Die zweite Variante ist meiner Meinung nach vorzuziehen, wenn ein Aufenthalt von ca. einem Jahr geplant ist. Für eine Aufenthaltsgenehmigung ist der Gang zur Auslandsbehörde unumgänglich. Davon rate ich aber nur jedem wärmstens ab. Der Aufwand in Form von Zeit (vor allem Zeit, viel Zeit!), Stress (irgendwas fehlt immer) und Geld lohnt sich meist nicht. Falls die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung unumgänglich ist, findet ihr hier weitere Informationen.

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